Familienversicherung als Student
Wer als Student nicht krankenversichert ist, riskiert sämtliche Leistungen der Krankenkasse zurückzahlen zu müssen. Dies kann schnell ganz schön teuer werden, da Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und andere in Anspruch genommene Leistungen im Regelfall viel kosten.
Wer sein Studium ernsthaft angeht, hat aber meist kein Problem mit einer Mitversicherung bei den Eltern. Diese Mitversicherung gilt für alle Studierenden bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Natürlich muss man den Studienerfolg regelmäßig beim Sozialversicherungsträger (also bei der jeweiligen Krankenkasse) nachweisen. Dies geschieht meist durch Nachweis der absolvierten Wochenstunden (für die meisten Studienrichtungen gelten acht Wochenstunden pro Studienjahr) oder mithilfe einer Fortsetzungsbestätigung, wenn man bereits Teildiplomprüfungen (1. Abschnitt oder ähnliches) abgeschlossen hat. Außerdem muss der betreffende Studierende die Familienbeihilfe beziehen. Wer länger als drei Monate krankheitsbedingt nicht studieren konnte, ein Auslandssemester absolviert hat, einen Unfall hatte oder ein Kind bekommen hat, kann den Nachweis der Leistungen sogar um ein Semester verlängern.
Heutzutage gibt es auch die Möglichkeit der Mitversicherung beim Ehepartner. Wer nicht verheiratet ist, kann sich bei seinem Lebenspartner mitversichern lassen, wenn er zusammen mit ihm bereits mehr als 10 Monate in einem Haushalt lebt. Den Antrag auf Mitversicherung muss immer der Partner stellen. Pluspunkt bei dieser Variante: Die Mitversicherung ist nicht an eine bestimmte Altersgrenze gebunden. Im Normalfall kostet eine Mitversicherung beim Ehe- oder Lebenspartner etwas, außer man erzieht „nebenbei“ Kinder, hat selbst Anspruch auf Pflegegeld oder muss jemanden mit Anspruch auf Pflegegeld pflegen. Auch wenn eine sogenannte soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt (wenn also das monatliche Einkommen beider Partner eine bestimmte Grenze nicht überschreitet) ist die Mitversicherung beitragsfrei.