Mai
25
Eine Versicherung ist die Garantie einer Versicherungsgesellschaft, gegen einen bestimmten Versicherungsbeitrag für Schaden oder Unkosten aufzukommen, falls sich dies als notwendig erweisen sollte. In vielen Bereichen ist ein solches Abkommen sehr nützlich, doch besonders bei der Versicherung materieller Gegenstände bietet sich leider eine Betrugsmöglichkeit an. Schaden können von dem Versicherten sehr wohl vorgetäuscht werden, um eine Geldsumme von der Versicherung zu erhalten, die die vermeintlichen Unkosten decken soll. Dies ist natürlich nicht nur in Österreich illegal, wird auch vor dem Gesetz als Betrug bezeichnet und kann, wenn es auffliegt, schnell zu hohen Geldstrafen bzw. relativ langen Gefängnisstrafen führen. Es wird trotzdem anhand der Ergebnisse anonymer Interviews geschätzt, dass von allen Schadenmeldungen an Versicherungen in den westlichen Industrieländern in etwa 10% gefälscht sind. Je nach Fall wird ein Schaden, der gar nicht passiert ist, vorgetäuscht, oder es wird vorsätzlich etwas beschädigt, um es dann der Versicherung vorlegen zu können. Besonders bei Kraftfahrzeugen passiert letzteres oft. Tatsache ist, dass solche Aktionen die günstige Versicherung und deren niedrige Tarife gefährden. Wenn die Versicherungsgesellschaft nämlich für Schaden zahlen muss, die gar nicht oder absichtlich passiert sind, so hat sie weniger Geld für tatsächlich gerechtfertigte Ansprüche übrig. Hier bleiben nur zwei Alternativen offen: Entweder die Versicherung zahlt den Versicherten im Falle eines Schadens weniger Geld, oder der Versicherungsbeitrag muss für alle Versicherten erhöht werden. Demnach ist es also letzten Endes im kollektiven Interesse, dass kein Versicherungsbetrug begangen wird. Zu den Gegenmaßnahmen zählen getrennte Schadensbegutachter, also zwei verschiedene Leute, die nichts voneinander wissen, und den gleichen Schaden bewerten. Kommen sie auf in etwa das gleiche Ergebnis, so ist anzunehmen, dass der Anspruch zumindest einigermaßen gerechtfertigt ist. Außerdem ist es bei Versicherungen oft so, dass berücksichtigt wird, wie viele Ansprüche auf Schadensersatz es bei einem Versicherten in der Vergangenheit bereits gegeben hat. Mit der Anzahl solcher Ansprüche erhöht sich auch der zu leistende Versicherungsbeitrag.